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Vollj„hrige Kinder

Kindergeld und Co. - jetzt wird's kompliziert
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Jahr: 2024
Verlag: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
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Inhalt

Der 18. Geburtstag ist nicht nur fr Ihr Kind ein wichtiges Ereignis. Denn fr Sie als Eltern beginnt jetzt steuerlich ein neuer Abschnitt. Bisher gab es die staatliche F”rderung durch Kindergeld, Freibetr„ge fr Kinder und davon abh„ngige steuerrechtliche Vergnstigungen ohne besondere Voraussetzungen. Ab jetzt muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die F”rderung weiterl„uft. Eltern bekommen fr ein vollj„hriges Kind nur dann Kindergeld, wenn es sich zum Beispiel in Ausbildung befindet, noch einen Ausbildungsplatz sucht, in einer šbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist oder ein anderer Bercksichtigungsgrund vorliegt. Die Einkommensgrenze und die komplizierte und umfangreiche Berechnung der Einknfte und Bezge fr vollj„hrige Kinder fallen seit 2012 weg. Wie hoch das Einkommen Ihres Kindes ist, ist jetzt egal. Auch die H”he des Verm”gens Ihres Kindes spielt keine Rolle. Liegt ein Bercksichtigungsgrund vor, stehen Ihnen das Kindergeld und die steuerlichen Vergnstigungen fr Kinder zu. So weit so gut. Oder auch nicht. Denn vor allem das Thema Berufsausbildung hat es in sich. Bis 2011 wurde zum Beispiel nicht unterschieden, ob sich das Kind in der ersten Berufsausbildung befindet oder ob es schon eine zweite Berufsausbildung absolviert; die Regeln zur Einkommensgrenze waren in beiden F„llen gleich. Seit 2012 wird sehr genau zwischen erster und zweiter Berufsausbildung unterschieden. Erster Stolperstein: erste oder zweite Berufsausbildung?ÿOb Ihr Kind w„hrend der Berufsausbildung arbeitet (z. B. neben dem Studium jobbt) und wie viel es dabei verdient, spielt keine Rolle mehr - allerdings nur w„hrend der ersten Berufsausbildung. Zweiter Stolperstein: "Sch„dliche" Erwerbst„tigkeit.ÿAbsolviert Ihr Kind eine weitere Berufsausbildung, wird genauer hingeschaut: Das Kind darf dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbst„tig sein oder nur einen Mini-Job ausben. Ein Ausbildungsdienstverh„ltnis ist ebenfalls "unsch„dlich". Dritter Stolperstein: 20-Stunden-Grenze.ÿNach dem Gesetz ist eine Erwerbst„tigkeit bis zu einer regelm„áigen w”chentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden unsch„dlich. Hierbei ist nach Auffassung der Verwaltung die mit Ihrem Kind vertraglich vereinbarte Arbeitszeit entscheidend. Viele Eltern ahnen gar nicht, was auf sie zukommt. Denn es kann passieren, dass sich mit der Vollj„hrigkeit ihres Kindes nichts an ihren Verh„ltnissen „ndert, aber trotzdem das Kindergeld wegf„llt. Da ist es wichtig, frhzeitig Bescheid zu wissen und rechtzeitig zu reagieren, damit das Kindergeld erhalten bleibt. Mit diesem Beitrag kl„ren wir viele Detailfragen, zeigen m”gliche Stolpersteine auf und bieten Probleml”sungen an.ÿ

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Jahr: 2024
Verlag: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH
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ISBN: 9783868172263
Beschreibung: 100 S.
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Sprache: Deutsch
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